Ambulante Palliativversorgung: Neue Abrechnungsziffern für Haus- und Fachärzte

Ab dem 1. Oktober können Haus- und Fachärzte neue Leistungen im Rahmen der besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung abrechnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Krankenkassen haben sich am vergangenen Dienstag im Bewertungsausschuss auf acht neue Gebührenordnungspositionen geeinigt und setzen damit eine weitere Vorgabe des Hospiz- und Palliativgesetzes um. Die neuen Vergütungen beziehen sich u.a. auf die palliativmedizinische Ersterhebung, die Koordination des Versorgungsnetzes, längere Hausbesuche, Fallkonferenzen sowie eine dauerhaften Rufbereitschaft.

Der Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen und die Ländervertretung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin informieren auf einer Veranstaltung am 27.09. in Hannover über die neuen Regelungen.

Weitere Informationen: http://www.kbv.de/html/1150_30329.php