Neuerungen in der AAPV – Infoveranstaltung zur besonders qualifizierten und koordiniert palliativ-medizinischen Versorgung

Neue Abrechnungsziffern für qualifizierte und koordinierte Palliativversorgung
Diskussion über Einbettung in bestehende Versorgungslandschaft

Am Mittwoch dem 27.09.2017 fand im Friederikenstift Hannover eine gemeinsame Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Ländervertretung Niedersachsen/Bremen und des Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen zu den Neuerungen in der ambulanten Palliativversorgung statt. Vier Tage vor In-Kraft-Treten der neuen EBM-Ziffern für qualifizierte Haus- und Fachärzte informierten sich ca. 50 Interessierte über die Inhalte und Umsetzungsmöglichkeiten der Vereinbarung zur „besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung“ (BQKPV) nach §87, Abs. 1b, SGB V.
Monika Beissel-Pilzecker vom GKV-Spitzenverband informierte in einem Impulsreferat über die Hintergründe, die Entstehung und die Inhalte der neuen Vereinbarung. Haus- und Fachärzte mit einem 40-stündigen Palliative Care Basiskurs und einer nachgewiesenen Praxiserfahrung haben demnach die Möglichkeit, bis zu 8 neue EBM-Ziffern zunächst extrabudgetär abzurechnen. Zeitaufwendige Leistungen wie die palliativmedizinische Ersterhebung, die Koordination der medizinischen und pflegerischen Versorgung, längere Hausbesuche und Fallkonferenzen sollen dadurch angemessener honoriert werden. Außerdem soll die ärztliche Erreichbarkeit für PatientInnen verbessert werden.
Ideen zu Umsetzung und Einbettung der neuen Versorgungsform in die bestehende Versorgungslandschaft präsentierte anschließend Cora Schule vom Palliative Care Team Ostfriesland sowie vom Fachverband SAPV Niedersachsen und der DGP Ländervertretung Niedersachsen/Bremen. Insbesondere die Zusammenarbeit mit SAPV-Strukturen wäre aufgrund der dort geleisteten Vernetzungsarbeit und Rufbereitschaft zwar sinnvoll, aufgrund der Ausschlusskriterien in der BQKPV aber nur sehr eingeschränkt möglich. So könne der koordinierende und qualifizierte Haus- und Facharzt zwar Beratungsleistungen durch einen Arzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin (z.B. SAPV-Arzt) in Anspruch nehmen, eine additive Teilversorgung oder eine Vollversorgung durch das SAPV-Team sei aber nicht vereinbar.
In der anschließenden Diskussion waren viele Teilnehmende skeptisch, ob die neuen Ziffern überhaupt in größerem Stile in Anspruch genommen werden, da die Anforderungen an teilnehmende Haus- und Fachärzte verhältnismäßig hoch seien. Insbesondere die Ruf- und Fahrbereitschaft stelle demnach eine Hürde dar.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für die spannende und konstruktive Diskussion und bei den beiden Referentinnen für ihre informativen und gut verständlichen Vorträge.