Von der Bundesregierung wurde am 1. Juli 2020 als Teil der Nationalen Demenzstrategie beschlossen, die hospizliche und palliative Versorgung in Beratungsmaßnahmen einzubeziehen. Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme:
Maßnahme 2.9.1 Beratung und Information zur hospizlichen und palliativen Versorgung
Das BMFSFJ setzt sich unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, des DHPV und der DGP dafür ein, dass Akteure vor Ort, wie z. B. Seniorenbüros, Lokale Allianzen und Mehrgenerationenhäuser, bundesweit mit ambulanten Hospizdiensten zusammenarbeiten, um Angehörige von Menschen mit Demenz frühzeitig auf die Möglichkeiten der hospizlichen und palliativen Versorgung und Unterstützung aufmerksam zu machen. Zudem werden die Online-Informationen zum Thema Hospiz- und Palliativversorgung verbessert. Hierfür wird das BMFSFJ den “Wegweiser Demenz” um diese Themen erweitern und den Wegweiser “Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland” einbeziehen.
Bis Ende 2024 werden die lokalen Akteure die Aufgabe wahrnehmen. Bis Ende 2024 werden Konzepte zur Sensibilisierung erarbeitet und der “Wegweiser Demenz” um Themen der Hospiz- und Palliativversorgung erweitert.