Bundestag stimmt für Förderung regionaler Hospiz- und Palliativnetzwerke – Zustimmung des Bundesrats am 25.6. erwartet

Der Bundestag hat am Freitag, den 11. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, GVWG) zugestimmt. Das Gesetzespaket enthält u.a. die Einführung des §39d in das SGB V, welcher eine Förderung für die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen Netzwerkkoordinator vorsieht. Angedacht ist eine Mischfinanzierung von regionalen Netzwerkkoordinator*innen durch Kreis, bzw. kreisfreie Stadt und Krankenkasse zu je 15.000 € (insgesamt 30.000 €). Aufgaben der Netzwerkkoordination sollen insbesondere sein: Unterstützung der Kooperation der regionalen Versorgungsakteure, Öffentlichkeitsarbeit, Initiierung, Koordination und Vermittlung von Fort- und Weiterbildungsangeboten und Schulungen, Vernetzung mit anderen lokalen Vernetzungsstrukturen (z.B. Pflegestützpunkte, Demenznetzwerke, etc.), Erfahrungsaustausch mit Einrichtungen der Kommunal- und Landesebene.

Der Bundesrat wird in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 25.06. mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) befassen.

Weitere Infos: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw08-de-gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz-821784