Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Arbeitsmaterialien
Ambulante Hospizarbeit
Was ist ambulante Hospizarbeit?
Ambulante Hospizarbeit ist getragen von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie begleiten schwerkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige und leisten psychosoziale Unterstützung. Durch ihre Arbeit tragen sie wesentlich dazu bei, den Umgang mit Sterbenden und schwerkranken Menschen in unserer Gesellschaft zu verändern. In Trauergruppen und Trauergesprächen finden auch Menschen in einer Trauersituation Unterstützung und Begleitung. Die ambulanten Hospizdienste führen außerdem in der Regel auch Beratung und Informationsveranstaltungen zu den Themen Sterben, Tod und Trauer durch.
Wann findet Begleitung durch ambulante Hospizarbeit statt?
Wenn Sterbende oder ihre Angehörigen Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. Nach Bedarf kommen regelmäßig für ein paar Stunden ehrenamtliche MitarbeiterInnen ins Haus, auch zur Ergänzung eines evtl. mit eingeschalteten ambulanten Pflegedienstes. Es werden kein Leistungen der Grund- und Behandlungspflege durch die Mitarbeiter des ambulanten Hospizdienstes erbracht, sondern die psychosoziale Betreuung – auch der Angehörigen – steht im Vordergrund. Durch die hauptamtlichen Koordinationskräfte erfolgt palliative Beratung und Unterstützung bei der Einbeziehung anderer Unterstützungsleistungen. Insbesondere gibt es eine enge Zusammenarbeit mit den SAPV-Teams vor Ort.
Wo findet Begleitung durch die ambulante Hospizarbeit statt?
Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, ein Leben bis zuletzt in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Die Ehrenamtlichen begleiten zu Hause, in Alten-und Pflegeeinrichtungen und in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Aber auch im Krankenhaus findet hospizliche Begleitung statt.
Endet die Begleitung mit dem Tod?
Ambulante Hospizarbeit umfasst auch die Begleitung und Unterstützung über den Tod hinaus und wird auf Wunsch der Angehörigen in der Zeit der Trauer weiter geführt.
Wie finanziert sich die ambulante Hospizarbeit?
Die Begleitung der Betroffenen und der Angehörigen erfolgt kostenfrei. Die ambulanten Hospizdienste, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten Zuschüsse der Krankenkassen zu den Personal- und Sachkosten. Im Übrigen wird die ambulante Hospizarbeit über Spenden finanziert.
Werden die Ehrenamtlichen auf die Begleitungen vorbereitet?
Die Ehrenamtlichen werden vor ihrem Einsatz in der ambulanten Hospizarbeit in Befähigungskursen und Praktika vorbereitet. Sie werden durch Supervisionen und Fallbesprechungen begleitet und regelmäßig fortgebildet.
Arbeiten die ambulanten Hospizdienste mit anderen Versorgern zusammen?
Vernetztes Zusammenarbeiten ist die Grundvoraussetzung, damit ein Leben bis zuletzt in der vertrauten Umgebung ermöglicht werden kann. Dazu müssen alle in der Hospizarbeit und Palliativversorgung relevanten ambulanten und stationären Angebote sowie die verschiedenen Berufsgruppen eng zusammenarbeiten, um den palliativmedizinischen, palliativpflegerischen, psychosozialen und spirituellen Bedürfnissen der Betroffenen Rechung tragen zu können. Die hauptamtlichen Koordinationskräfte der ambulanten Hospizdienste, die die Arbeit der Ehrenamtlichen unterstützen und begleiten, haben zugleich wesentliche Aufgaben in der Koordination der hospizlichen Arbeit und palliativen Versorgungsleistungen.
Gibt es ambulante Hospizarbeit auch für Kinder?
Auch für Kinder und Jugendliche mit lebenslimitierenden Erkrankungen und deren Familien gibt es Unterstützung und Begleitung durch ambulante Kinderhospizdienste. Die Koordinationskräfte und die Ehrenamtlichen sind besonders für diese Aufgabe geschult.
Stationäre Hospize
Was ist ein stationäres Hospiz?
Stationäre Hospize sind baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Sie verfügen mindestens über acht und in der Regel höchstens über 16 Betten. Stationäre Kinderhospize sind speziell auf die Bedürfnisse lebensverkürzend erkrankter Kinder ausgerichtet.
Wer kann aufgenommen werden?
Aufgenommen werden Menschen, die an einer unheilbaren, in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung notwendig oder von dem Patienten erwünscht ist, eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist und eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht ausreicht.
Kann ich selbst entscheiden, ob ich in ein Hospiz gehen möchte?
Der Patient muss mit der Aufnahme in ein Hospiz einverstanden sein. Grundsätzlich ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die dann ausgestellt werden kann, wenn der besondere Versorgungsbedarf besteht.
Ist ein Wechsel von einem Altenpflegeheim in ein Hospiz möglich?
Der Wechsel von einem Altenpflegeheim in ein Hospiz ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich, wenn die Versorgung im Heim wegen des zu großen palliativpflegerischen Aufwandes nicht mehr möglich ist.
Wer trägt die Kosten für einen Hospizaufenthalt?
Die Kosten der stationären Hospizversorgung in Hospizen werden zu 95% von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. 5% der Kosten werden durch das stationäre Hospiz bzw. den Träger über Spenden erbracht. Patientinnen und Patienten sind seit der Gesetzesänderung im Jahr 2009 (§39a Abs. 1 SGB V) von einem Eigenanteil befreit.
Wie ist die ärztliche Versorgung geregelt?
Der Hospizgast kann von seinem Hausarzt weiter betreut werden. In der Regel haben die Hospize einen engen Kontakt zu Palliativmedizinern, die unterstützend hinzugezogen werden können.
Können Angehörige im Hospiz übernachten?
In der Regel stehen den Angehörigen Gästezimmer zur Verfügung oder es kann ein Gästebett im Zimmer des Hospizgastes aufgestellt werden.
Können Haustiere mit aufgenommen werden?
In einigen Hospizen ist auch die Mitaufnahme von Haustieren möglich, in der Regel können die Haustiere zum Besuch mitgebracht werden.
Gibt es Hospize für Kinder und Jugendliche?
Kinder- und Jugendhospize nehmen Kinder sowie Jugendliche und junge Erwachsene mit tödlich verlaufenden Krankheiten auf, bei denen eine Heilung nach dem Stand der Medizin ausgeschlossen ist. Auch die Eltern und Geschwister können mit aufgenommen werden.
Ziel ist die Entlastung der Familie in der Betreuung des erkrankten Kindes durch Kurzzeitpflege von bis zu 28 Tagen im Jahr. Durch pflegerische, pädagogische und seelsorgerische Angebote wird eine umfassende Unterstützung gegeben. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Betreuung der gesunden Geschwisterkinder, die häufig in den Hintergrund der Aufmerksamkeit geraten und gerade deshalb besondere Zuwendung brauchen.
Qualitätssicherung
Gütesiegel Stationäres Hospiz®
Stationäre Hospize stehen zunehmend in einem Wettbewerb mit anderen Palliativeinrichtungen. Mit steigender Versorgungsdichte wird es für Außenstehende immer schwieriger zu erkennen, in welcher Einrichtung die ursprüngliche Hospizidee gelebt wird. Das durch den Hospiz- und PalliativVerband Niedersachsen e. V. entwickelte ‚Gütesiegel Stationäres Hospiz®‘ setzt hier ein Zeichen: Es arbeitet das Wesen sowie das Werteprofil eines Hospizes klar heraus und steht für eine geprüfte, hochwertige Pflege- und Betreuungsqualität, die dem Kern der Hospizidee entspricht.
Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.hospiz-nds.de/themen/guetesiegel-stationaeres-hospiz/
Pflegemodell für stationäre Hospize – Publikation erschienen
In den letzten Jahren ist die Zahl stationärer Hospize in Deutschland enorm gestiegen. Immer mehr schwerstkranke und sterbende Menschen können in diesen Spezialeinrichtungen gut begleitet und versorgt ihre letzte Lebensphase gestalten. Die hospizlich-palliative Pflege in stationären Hospizen besitzt dabei eine eigene Qualität.
Bei Books on Demand ist nun eine Publikation erschienen, die einen Theorierahmen und praktische Aspekte eines Pflegemodells für stationäre Hospize beschreibt. Die Autorin, Miriam Püschel, ist stellvertretende Pflegedienstleitung in einem stationären Hospiz und QM-Auditorin für das Gütesiegel Stationäres Hospiz
Weitere Infos: https://www.bod.de/buchshop/pflegemodell-fuer-stationaere-hospize-miriam-pueschel-9783734773624
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
Was ist die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)?
SAPV ermöglicht Patienten mit einer nur noch kurzen Lebenserwartung, auch in komplexeren Situationen, zu Hause bleiben zu können. Ein Palliative Care Team stellt spezielle Pflege und medizinische Behandlung in Kooperation mit weiteren Leistungserbringern sicher. Damit können Krankenhauseinweisungen oft vermieden werden.
Was beinhaltet die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)?
Die SAPV beinhaltet die Beratung von Patienten, Angehörigen und an der Versorgung Beteiligten bis hin zur umfassenden und vollständigen Palliativversorgung. Die SAPV ist eine zusätzliche Leistung und ergänzt bei Bedarf die bisherige Basisversorgung. Diese Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) wird weiterhin durch Hausärzte, Fachärzte und ambulante Pflegedienste und andere erbracht.
Wer finanziert die SAPV?
Seit 2007 haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Leistungen der SAPV, die ärztlich verordnet werden müssen. In der Regel übernehmen auch die privaten Krankenkassen die Leistungen der SAPV.
Gibt es Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung auch für Kinder und Jugendliche?
Bei der Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf SAPV ist dabei laut Gesetzgeber den „besonderen Belangen von Kindern“ Rechnung zu tragen. Da für die pädiatrische Palliativversorgung zahlreiche Besonderheiten gegenüber den Erwachsenen gelten – etwa bezüglich des Krankheitsspektrums oder der Symptompräsentation –, bedarf es dazu spezieller pädiatrischer Palliative Care Teams. Für die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche (SAPV-KJ) besteht hierfür In Niedersachsen eine Kooperation zwischen der Betreuungsnetz schwerkranker Kinder UG(h) und den regionalen Teams in Niedersachsen.
Ausführlichere Informationen zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
Hier finden Sie weitere ausführliche Informationen zur SAPV…
Palliativstationen
Was ist eine Palliativstation?
Eine Palliativstation ist eine eigenständige spezialisierte Abteilung innerhalb eines Krankenhauses, zur Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen. Ziel ist die Stabilisierung und Verbesserung der Situation und der anschließenden Entlassung im – Idealfall nach Hause.
Was ist das besondere an einer Palliativstation?
Wesentliches Merkmal ist eine ganzheitliche, multiprofessionelle Betreuung. Neben der palliativärztlichen und palliativpflegerischen Betreuung gibt es eine enge Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen – Seelsorgern, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Psychologinnen und Psychologen u.a. In vielen Palliativstationen findet auch eine Begleitung durch Ehrenamtliche statt.
Palliativstationen sind kleine Stationen bzw. Stationsbereiche mit einer soweit wie möglich wohnlichen Gestaltung der Patientenzimmer.
Wer kommt auf eine Palliativstation?
Auf einer Palliativstation werden Menschen versorgt, die an einer fortscheitenden Erkrankung, leiden, die nach medizinischem Ermessen nicht mehr heilbar ist. Im Vordergrund steht die Behandlung von krankheits- oder therapiebedingte Beschwerden. Vor allem Schmerzen und andere belastende Symptome, wie z.B. Übelkeit oder Angst sollen gelindert werden. Neben medizinischen und pflegerischen Beschwerden werden auch psychosoziale und spirituelle Probleme behandelt. Voraussetzung für die Aufnahme auf eine Palliativstation ist die Einweisung der behandelnden (Haus-) Ärztin oder des behandelnden (Haus-) Arztes.
Hospizlich-palliative-Versorgungsstrukturen
Allgemeine Informationen zu hospizlich-palliativen Versorgungsstrukturen für Erwachsene
Informationen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche
Ein Flyer vom „Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.V.”
Flyer: SAPV-KJ-2015-2
Patientenverfügung
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen, vorsorglich für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
In welcher Form muss eine Patientenverfügung erfolgen?
Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst sein. Gibt es keine schriftliche Patientenverfügung oder ist sie aus anderen Gründen nicht ausreichend, sind mündlich geäußerte Behandlungswünsche bzw. der mutmaßliche Wille maßgeblich.
Muss die Patientenverfügung jährlich neu unterschrieben werden?
Die Patientenverfügung muss unterschrieben sein. Für die Wirksamkeit ist es nicht erforderlich, dass die Unterschrift wiederholt wird. Es ist trotzdem empfehlenswert, regelmäßig zu überprüfen, ob der Inhalt der Patientenverfügung noch den aktuellen Vorstellungen entspricht und dieses mit einer Unterschrift zu bestätigen.
Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?
Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?
Jeder Volljährige und Einwilligungsfähige kann eine Patientenverfügung erstellen. Einwilligungsfähig ist, wer die Art und Bedeutung, die Tragweite und Risiken einer medizinischen Maßnahme sowie deren Ablehnung verstehen und seinen Willen danach bestimmen kann. Geschäftsfähigkeit ist daher nicht Voraussetzung.
Ist eine Patientenverfügung für den Arzt/die Ärztin verbindlich?
Eine Patientenverfügung ist verbindlich, wenn der Wille des Patienten in Bezug auf die ärztliche Maßnahme eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Auch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen müssen unterbleiben, wenn dies dem festgestellten Willen des Patienten widerspricht. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden. Der Betreuer, bzw. der Bevollmächtigte, hat dem Willen des Patienten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.
Wie formuliere ich eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung sollte nicht nur allgemeine Formulierungen enthalten wie z.B. den Wunsch „in Würde zu sterben“ , wenn ein „erträgliches Leben nicht mehr möglich erscheint“. Vielmehr sollte ganz individuell festgelegt werden, unter welchen Bedingungen eine Behandlung nicht begonnen oder nicht fortgeführt werden darf. Es empfiehlt sich dazu Formularmuster zu verwenden, die dem neusten Stand von Medizin und Recht entsprechen. Links zu Formularmustern finden Sie am Ende dieses Abschnittes.
Genügt allein die Abfassung einer schriftlichen Patientenverfügung?
Mit der Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihren Willen, wenn Sie selbst nicht über bestimmte ärztliche Maßnahmen entscheiden können. Es sollte aber auch sichergestellt werden, dass dieser Wille im Zweifel auch von jemandem zur Geltung gebracht wird, der für Sie vertretungsbefugt ist. Das ist die Person, die Sie damit beauftragt haben. Die Patientenverfügung sollte daher mit einer Vorsorgevollmacht oder zumindest einer Betreuungsverfügung ergänzt werden. Das gilt auch für Ehe- und Lebenspartner. Wenn Sie keine Vollmacht erteilt haben, wird bei Bedarf das Betreuungsgericht einen Betreuer/eine Betreuerin mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge für Sie bestellen. Wenn Sie in einer Betreuungsverfügung eine Person ihres Vertrauens benannt haben, wird das Betreuungsgericht bei der Bestellung des Betreuers /der Betreuerin Ihren Wunsch berücksichtigen.
Beispiele für Formularmuster Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht /Betreuungsverfügung:
Broschüren Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht /Betreuungsverfügung; Bundesministerium der Justiz
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter; Bayrisches Staatsministerium der Justiz
Vorsorge für Unfall/Krankheit/Alter
Christliche Patientenvorsorge; Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK):
Christliche Patientenvorgsorge
Häufig verwendete Abkürzungen und Begriffe im Kontext von Hospizarbeit und Palliativversorgung
Glossar
Versorgungsplanung am Lebensende
Informationen zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende
Was ist die gesundheitliche Versorgungsplanung?
Die „gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ ist eine deutsche Variante von Advance Care Planning (ACP). Sie verfolgt das Ziel, Behandlungen für mögliche zukünftige medizinische Entscheidungen im Voraus zu planen. Damit soll gewährleisten werden, dass die Behandlungswünsche von Menschen auch dann berücksichtigt werden, wenn sich diese krankheitsbedingt nicht mehr äußern können.
Im Zentrum des Konzepts steht ein professionell begleiteter Kommunikationsprozess, in dem Menschen bei der Entwicklung ihrer individuellen Behandlungswünsche unterstützt werden. Die herausgearbeiteten Behandlungswünsche werden anschließend dokumentiert und nach Bedarf aktualisiert. Mögliche Behandler*innen werden außerdem dafür qualifiziert, die entsprechenden Dokumente schnell und korrekt lesen und umsetzen zu können.
Advance Care Planning ist damit eine Weiterentwicklung der bisherigen Patientenverfügungen und soll in höherem Maße gewährleisten, dass vorausverfügte Behandlungswünsche auch tatsächlich umgesetzt werden. In der deutschsprachigen Diskussion wird Advance Care Planning oft auch bezeichnet als „Behandlung im Voraus planen“ (BVP).
Zentrale Bestandteile von Behandlung im Voraus planen
In einem Artikel der Zeitschrift für Palliativmedizin identifizieren Jürgen in der Schmitten, Friedemann Nauck und Georg Marckmann zentrale Elemente eines BVP-Programms. Hierzu gehören:
- Ein aufsuchendes Gesprächsangebot: allen Mitgliedern der Zielgruppe wird ein qualifiziertes Gesprächsangebot gemacht
- Eine qualifizierte Gesprächsbegleitung: die Betroffenen werden bei der Entwicklung und Dokumentation ihrer Behandlungswünsche durch ausgebildete Gesprächsbegleiter*innen unterstützt
- Professionelle Dokumentation: Die ermittelten Präferenzen sollen in regional einheitlichen und aussagekräftigen Formularen dokumentiert werden
- Archivierung, Zugriff und Transfer: die Dokumente sollen leicht auffindbar sein und bei Verlegung des Bewohners mit transferiert werden
- Aktualisierung und Konkretisierung im Verlauf: Die Vorausverfügung soll in regelmäßigen Abständen und nach relevanten Veränderungen besprochen und ggf. aktualisiert werden
- Beachtung und Befolgung durch Dritte: alle an der Patientenversorgung Beteiligten sollen geschult werden, die Verfügungen zu beachten und umzusetzen
- Kontinuierliche Qualitätssicherung: Jedes BVP-Programm und insbesondere die Gesprächsbegleitung sollen regelmäßig evaluiert werden
Advance Care Planning in Deutschland
Während in einigen angloamerikanischen Ländern zum Teil bereits vor etlichen Jahren entsprechende Projekte umgesetzt worden sind (z.B. „Respecting Choices“, USA; „Respecting Patient Choices“, Australien; „Our Voice“, Neuseeland), gibt es in Deutschland bisher nur vereinzelt Erfahrungen mit Advance Care Planning. Als bisher prominentestes ACP-Projekt in Deutschland wird meist „beizeiten begleiten“ genannt. Es handelt sich dabei um ein Pilotprojekt im Raum Düsseldorf-Neuss, in dem mehrere Altenpflegeeinrichtungen Gesprächsangebote für Bewohner*innen gemacht und dabei eng mit den Hausärzten, Rettungsdiensten und weiteren Akteuren der Hospizarbeit und Palliativversorgung kooperiert haben. Die Projekterfahrungen sowie die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung waren anschließend maßgeblich für die rechtliche Verankerung der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung“ im Hospiz- und Palliativgesetz und die im Januar 2018 verabschiedete Vereinbarung nach §132g, SGB V. Seit einigen Jahren und insbesondere seit Anfang 2018 entstehen in Deutschland zahlreiche regionale Initiativen zur Umsetzung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende. Außerdem hat sich die „Deutschsprachige interprofessionelle Vereinigung – Behandlung im Voraus planen“ (DiV – BVP e.V.) gegründet. Vielerorts werden seitdem Schulungen für Gesprächsbegleiter*innen angeboten.
Rechtliche Anforderungen und Refinanzierung
In Deutschland ist die „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ durch das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) 2015 gesetzlich verankert worden. Seit Januar 2018 existiert eine entsprechende Vereinbarung, die konkretere Details zur Umsetzung und Refinanzierung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung regelt.
Demnach können Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 des Elften Buches und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ihren gesetzlich versicherten Bewohner*innen eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Die Finanzierung erfolgt für gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse. Die Inanspruchnahme durch die Versicherten in diesen Einrichtungen ist freiwillig.
Um einen qualifizierten Gesprächsprozess anbieten zu können, müssen die jeweiligen Einrichtungen ausgebildete Gesprächsbegleiter*innen vorhalten. Diese sind nach dem vorgegebenen Curriculum zu schulen. Außerdem muss eine entsprechende Dokumentation des Beratungsprozesses und der Willensäußerung erfolgen. Eine interne Vernetzung innerhalb der Einrichtung und eine externe Vernetzung mit Versorgungsakteuren (z.B. Ärzte, Rettungsdienste, SAPV- Teams und Kliniken) muss ebenfalls gewährleistet sein.
Vergütung
Gemäß der Vereinbarung sind die im Zusammenhang mit der Beratung entstehenden Personalkosten sowie Sach-, Overhead- und Regiekosten der Einrichtungen abrechnungsfähig. Die Vergütung erfolgt bis zum 31.10.2021 zunächst pauschal und orientiert sich an der Anzahl der Versicherten. Dabei gilt ein Schlüssel von 1/8-Stelle pro 50 Versicherte. Eine darüber hinausgehende Vergütung einer Koordinationsstelle für die regionale Implementierung ist in der Vereinbarung nicht vorgesehen.
Flyer Netzwerk Gesprächsbegleiter*innen in der Eingliederungshilfe
LSHPN-Diskussionspapier GVP in Niedersachsen
Empfehlungen und Informationen des LSHPN
Derzeit erreichen uns im LSHPN zahlreiche Anfragen zur Einführung der gesundheitlichen Versorgungsplanung. Da sich die Anfragen häufig ähneln, möchten wir an dieser Stelle einige Empfehlungen geben, die u. E. bei der Einführung von ACP-Strukturen wichtig sind:
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- Regionale Vernetzung
Ein zentraler Bestandteil der gesundheitlichen Versorgungsplanung ist die Vernetzung. Dies betrifft sowohl die interne Vernetzung innerhalb einer Einrichtung, als auch die externe Vernetzung mit Akteuren der Hospizarbeit und Palliativversorgung, Hausärzten, Rettungsdiensten, etc., da diese ebenfalls in den Prozess einbezogen werden sollten. Eventuell gibt es in Ihrer Region sogar Akteure, die bereits mit der Implementierung begonnen haben. Hier können Sie ggf. miteinander kooperieren und die Implementierungsarbeit auf mehreren Schultern verteilen. Wir empfehlen Ihnen die Kontaktaufnahme zum lokalen Palliativstützpunkt, Runden Tisch, zur Kommune, zu den anderen Versorgungsakteuren und evtl. auch zu den Gesundheitsregionen. Kontaktadressen finden Sie unter: https://www.hospiz-palliativ-nds.de/angebote-vor-ort/ oder kontaktieren Sie uns gerne direkt per Telefon oder E-Mail. - Regional einheitlicher Notfallbogen
Ein wichtiger Bestandteil der gesundheitlichen Versorgungsplanung sind die dokumentierten Behandlungswünsche der Betroffenen, die u.a. in Form eines Notfallbogens vorliegen. Dieser Notfallbogen muss verständlich, eindeutig und schnell lesbar sein, um von den Versorgungsakteuren (Rettungsdiensten, Kliniken, SAPV-Teams, etc.) berücksichtigt werden zu können. Um die Versorgungsakteure nicht zu überfordern und den Schulungsaufwand überschaubar zu halten, empfehlen wir dringend einen regional einheitlichen Notfallbogen zu benutzen. Hierfür ist eine enge Abstimmung mit den regionalen Versorgern nötig und ggf. sogar ein regionaler Konsensprozess empfehlenswert. - Keine Einführung ohne Qualifizierung
Obwohl es mittlerweile zahlreiche Muster von Notfallbögen im Internet gibt, möchten wir dringend davon abraten, diese Notfallbögen ohne eine entsprechende Qualifikation zu nutzen. Professionelle Gesprächsbegleiter*innen lernen in Abstimmung mit dem Hausarzt diese Bögen im Dialog mit den Betroffenen auszufüllen und die Patientenwünsche korrekt zu dokumentieren. Eine Nutzung der Bögen ohne entsprechende Qualifikation ist nicht zielführend, wir raten dringend davon ab. - Ausbildungsangebote zur Gesprächsbegleitung
Derzeit wird die Ausbildung für Gesprächsbegleiter*in nach §132g von zahlreichen Instituten und Akademien in Deutschland angeboten. Wenn Sie auf der Suche nach entsprechenden Ausbildungseinrichtungen sind, schauen Sie gerne auf unsere Homepage unter: https://www.hospiz-palliativ-nds.de/weiterbildung/. Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren und wir lassen Ihnen eine Liste der uns bekannten Weiterbildungsangebote zukommen. - Informieren Sie uns über Ihr ACP-Projekt
Der LSHPN versucht einen aktuellen Überblick über die niedersächsischen ACP-Initiativen zu behalten und plant ggf. im Jahr 2019 eine Vernetzungsveranstaltung. Hierfür wäre es schön, wenn Sie uns über Ihre Initiative informieren und uns eine Kontaktadresse zuschicken könnten – auch wenn Sie noch in einem frühen Stadium sind. Wir würden Sie dann in unserer internen Datenbank vermerken und alsbald mit Ihnen in Kontakt treten.
E-Mail an: oder telefonisch unter: 05141-21 96 986
Literatur:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/132g.htmlhttps://www.thieme.de/de/anaesthesiologie/advance-care-planning-103142.htm
https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/s-0042-110711#N68884
Coors, M.;Jox, R.; in der Schmitten, J. (2015): Advance Care Planning. Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung, Kohlhammer: Stuttgart.
- Regionale Vernetzung