Förderung für Regionale Hospiz- und Palliativnetzwerke – GKV-Spitzenverband veröffentlicht Förderrichtlinie zu § 39d SGB V

Nach welchen Grundsätzen regionale Hospiz- und Palliativnetzwerke gefördert werden, hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen am 5. April 2022 erstmals bekannt gegeben. Pro kreisfreier Stadt oder Landkreis kann ein Netzwerk mit bis zu 15.000 EUR gefördert werden kann. Die Förderung setzt voraus, dass die kreisfreie Stadt oder der Landkreis einen Förderbeitrag in gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen leistet. An der Entwicklung der Fördergrundsätze waren auch die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung, der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung beteiligt. Anträge können ausschließlich bei den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gestellt werden. Das Antragsverfahren wird derzeit in den einzelnen Bundesländern abgestimmt. Der Landesstützpunkt hat eine Pressemitteilung zur Bekanntgabe der Förderrichtlinie herausgegeben.

Die Förderrichtlinie finden Sie unter:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hospiz_und_palliativversorgung/netzwerkkoordination/foerderung_der_netzwerkkoordination.jsp