G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen für ärztliche Leistungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die geltenden Corona-Regelungen für ärztlich verordnete Leistungen bis zum 31.März 2021 verlängert. Die Regelungen beinhalten neben der Möglichkeit der Videobehandlung und telefonischer Anamnese erleichterte Vorgaben und verlängerte Fristen für Verordnungen. Konkret betrifft das beispielsweise die Frist zur Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung bei der Krankenkasse, die weiterhin auf 10 Tage verlängert bleibt.