HKP-Richtlinie um Symptomkontrolle bei PalliativpatientInnen erweitert und In-Kraft getreten

Am 25. November 2017 ist die Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege mit der neuen Leistungsziffer 24a „Symptomkontrolle bei Palliativpatientinnen und Palliativpatienten“ In-Kraft getreten. Bereits im März hatten wir von der Erweiterung der Richtlinie um die Belange von PalliativpatientInnen berichtet (https://www.hospiz-palliativ-nds.de/erweiterung-der-richtlinie-fuer-haeusliche-krankenpflege-g-ba-beruecksichtigt-belange-von-palliativpatientinnen/). Bevor die Richtlinie jedoch im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, schien eine abermalige Änderung nötig. Dies betrifft primär die prognostizierte Lebenserwartung von PatientInnen, bei denen die neue Leistungsziffer angewandt werden kann. Beschränkte sich diese Zeit in der Fassung vom März 2017 auf Tage und Wochen, ist die Verordnung nun bei schwerkranken und sterbenden PatientInnen möglich, deren Lebenserwartung „auf Tage, Wochen oder Monate limitiert ist“. Auch sind nun Folgeverordnungen „bedarfsabhängig auch über die ursprüngliche Lebenszeitprognose hinaus möglich.“

Die kompletten Änderungen zur HKP-Richtlinie finden Sie unter:

Änderungen zur HKP-Richtlinie