Muss ich beim Einzug ins Pflegeheim meinen Hausarzt/ meine Hausärztin wechseln?

Nein, die freie Arztwahl gilt auch für Bewohner*innen von Altenpflegeeinrichtungen. Sie sollten allerdings vorher klären, ob ihr bisheriger Hausarzt die Versorgung auch nach ihrem Umzug weiter gewährleisten kann und möchte. Viele Einrichtungen kooperieren mit niedergelassenen Ärzt*innen in der Region und einige haben sogar eine*n fest angestellte*n Arzt/Ärztin. Sie können dieses Angebot in Anspruch nehmen, müssen es aber nicht. Selbst bei Hinzuziehung eines SAPV-Teams kann ihr Hausarzt/ ihre Hausärztin in der Behandlung bleiben.