Kontakt
05141-2196986

Medizinischer Dienst (Bund): Richtlinie zur Begutachtung des Anspruchs auf Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung veröffentlicht

Der Medizinische Dienst Bund hat am 26. März 2026 die finale Fassung der Richtlinie „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung“ veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung ist die Richtlinie am 27. März 2026 in Kraft getreten.

Zur Richtlinie gelangen Sie hier.