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Neue Handreichung der AG Advance Care Planning (ACP)der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin

Im Bereich der Gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP) tätige Berater*innen (auch Gesprächsbegleiter*innen oder ACP-Berater*innen genannt) benötigen für die Durchführung der Beratungen umfangreiches Wissen und Kompetenzen aus dem Bereich Palliative Care. Diese sind in den einschlägigen Dokumenten nicht ausreichend beschrieben. Daher hat die AG ACP der DGP eine Handreichung zu den palliativen Inhalten der Weiterbildung zu Berater*innen für die Gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132g SGB V erarbeitet. Die Handreichung beschreibt detailliert, welche Inhalte und Kompetenzen aus dem Bereich Palliative Care den Teilnehmenden der Weiterbildung vermittelt werden sollten. Ausbildungsinstitute, Interessierte an der Ausbildung und Krankenkassen können sich künftig daran orientieren.

Handreichung der AG Advance Care Planning