Neue Rahmenvereinbarungen für stationäre Hospize in Kraft

Die neuen Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V für stationäre Hospize sind zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Diese Neuregelungen betreffen sowohl stationäre Erwachsenen- als auch Kinderhospize und beziehen sich vor allem auf Qualitätsentwicklung, Pflegeprozesse und Tariftreue.

Die neuen Vereinbarungen betreffen:

  • Verbesserung der Versorgung durch interne und externe Qualitätssicherung
  • detaillierte Anforderungen an die Pflegeplanung und -dokumentation für eine bessere Nachvollziehbarkeit  (Weiter-)Zulassung nur bei Anwendung der Tariftreueregelung (ab dem 01.07.2026)
  • keine Kürzungen im Bereich der Personalausstattung, Anforderungen an Palliative-Care-Qualifikationen bleiben bestehen

Zu den Rahmenvereinbarungen gelangen Sie hier:

Rahmenvereinbarung stationäre Hospiz Erwachsene
Rahmenvereinbarung stationäre Hospiz Kinder und Jugendliche