Rahmenvereinbarung §132g veröffentlicht – GKV-Spitzenverband gibt Regelung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung bekannt

Am 6. und 7. Februar 2018 hat der GKV-Spitzenverband die lang ersehnte Rahmenvereinbarung nach §132g Abs.3 Satz 1 SGB V über die Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase veröffentlicht. Mit über einjähriger Verspätung sind damit die zentralen Regelungen zur abrechenbaren Umsetzung von „Advance Care Planning“ in Deutschland erschienen. Geregelt werden unter anderem die Qualifikation der Berater*innen sowie die Organisation, Dokumentation und Finanzierung der Versorgungsplanung. Bewohner*innen von Altenpflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, dass ihre Behandlungswünsche auch dann erfüllt werden, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können.

Die vollständige Rahmenvereinbarung als PDF-Format finden Sie unter: GKV-Spitzenverband Vereinbarung