Lars Klingbeil (SPD) kommt zur Jubiläumsfeier im Hospiz Zum Guten Hirten

Veranstalter: Hospiz Zum Guten Hirten gGmbH

12.06.2022

Anlässlich des einjährigen Bestehens fand heute bei perfektem Sommerwetter die Jubiläumsfeier des Hospiz Zum Guten Hirten in Rotenburg (Wümme) statt.
Unter den geladenen Gästen waren u.a. Lars Klingbeil, Bundesvorsitzender der SPD (Wahlkreis Rotenburg und Heidekreis), der Vorsitzende des Hospiz- und Palliativverbands Niedersachsen e. V. Ulrich Kreutzberg, die stellvertretende Bürgermeisterin Marje Grafe sowie ein Stellvertreter des Landrats.
Nachdem Pastor Matthias Richter, Vorstand des Ev.-luth. Diakonissen-Mutterhauses (Wümme) e. V., die Gäste mit warmen Worten in Empfang genommen hatte, führten Geschäftsführer Johannes Stephens und Hospizleiterin Kathrin Harms die Gäste in einen abgesperrten Bereich des Hospizes. Hier durften sich Interessierte den sogenannten „Raum der Stille“ und exemplarisch ein Gästezimmer anschauen.
Lars Klingbeil zeigte sich während seines Besuches sehr offen, neugierig und interessiert. Mit Stephens und Kreutzberg verständigte er sich, in Kontakt zu bleiben und in hospizlichen und palliativen Fragestellungen den Dialog zu suchen. Dabei betonte er auch, dass er es für wichtig hält, dass die stationären Hospize in Niedersachsen gemeinschaftlich gegenüber den Kostenträgern und Krankenkassen auftreten.
Johannes Stephens wies darauf hin, dass hierfür der Hospiz- und Palliativ Verband in Niedersachsen da sei und dies auf der Agenda hat. Stephens ist dort Mitglied im Vorstand. Weiterhin gab Stephens am Ende Lars Klingbeil mit auf den Weg, dass er mit dem Hospiz Zum Guten Hirten in Rotenburg (Wümme) und dem Verband in Niedersachsen zwei kompetente Ansprechpartner hat.
Abgerundet wurde die Jubiläumsfeier von einem großen Essensbuffet einschließlich einer riesengroßen Geburtstagstorte, Live-Musik und einer Hüpfburg, die die Herzen der kleinen Besucher höher schlagen ließ. Unter die über hundert Besucher*innen mischten sich selbstverständlich auch die Gäst*innen unseres Hauses samt Angehöriger.





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