DigiG in Kraft getreten

Am 25. März 2024 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) in Kraft getreten. In der Folge sind jetzt auch examinierte Pflegefachkräfte von SAPV-Teams verpflichtet, sich in das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) aufnehmen zu lassen. Bis zum 31.08.2024 kann noch mit einer Ersatzbeschäftigtennummer gearbeitet werden.
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