Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst sein. Gibt es keine schriftliche Patientenverfügung oder ist sie aus anderen Gründen nicht ausreichend, sind mündlich geäußerte Behandlungswünsche bzw. der mutmaßliche Wille maßgeblich.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst sein. Gibt es keine schriftliche Patientenverfügung oder ist sie aus anderen Gründen nicht ausreichend, sind mündlich geäußerte Behandlungswünsche bzw. der mutmaßliche Wille maßgeblich.
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