Hospizarbeit und Palliativversorgung in Altenpflegeeinrichtungen
Der LSHPN moderiert eine Arbeitsgruppe „Hospizarbeit und Palliativversorgung in Altenpflegeeinrichtungen“, organisiert Veranstaltungen zu diesem Thema und informiert Einrichtungen und Organisationen über die hospizlich-palliative Versorgung in Altenpflegeeinrichtungen.
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Häufig gestellte Fragen
Wie sieht hospizlich-palliative Versorgung in der stationären Altenpflege aus?
Hospizlich-palliative Versorgung in Altenpflegeeinrichtungen kann durch Mitarbeiter*innen der Einrichtung und in Kooperation mit externen Akteuren erbracht werden. Einige Altenpflegeeinrichtungen verfügen beispielsweise über ein eigenes Palliativ-Care-Konzept, Pflegekräfte mit Palliative-Care Weiterbildung und weitere Mitarbeitende mit entsprechenden Schulungen, ausgewiesenen Palliativbetten, Trauercafés und Gesprächsangeboten zur Vorsorgeplanung. Viele Einrichtungen kooperieren auch mit ambulanten Hospizdiensten, Seelsorgenden, mobilen Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Palliativnetzwerken, etc. Die Angebote der hospizlich-palliativen Begleitung unterscheiden sich erheblich zwischen den Einrichtungen.
Können ambulante Hospizdienste auch in Altenpflegeeinrichtungen begleiten?
Ja. Ambulante Hospizdienste bieten ihre Unterstützung häufig auch in Altenpflegeeinrichtungen an. Dies geschieht vermehrt auf der Grundlage von Kooperationsverträgen, oft aber auch ohne. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Pflegeeinrichtung, ob eine Kooperation mit einem ambulanten Hospizdienst besteht und wie Kontakt hergestellt werden kann.
Gibt es auch in Altenpflegeeinrichtungen die Möglichkeit einer spezialisierten palliativen Behandlung?
Ja, Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV-Teams) können beratend und pflegerisch auch in Altenpflegeeinrichtungen hinzugezogen werden. Die Grundpflege wird dann weiterhin von den Mitarbeiter*innen der Einrichtung übernommen, die spezialisierte palliative Behandlung (inkl. einer 24-stündigen Rufbereitschaft) wird durch das SAPV-Team gewährleistet. Hierfür muss ein*e Ärzt*in einen entsprechende Verschreibung ausstellen.
Muss ich beim Einzug ins Pflegeheim meinen Hausarzt/ meine Hausärztin wechseln?
Nein, die freie Arztwahl gilt auch für Bewohner*innen von Altenpflegeeinrichtungen. Sie sollten allerdings vorher klären, ob ihr bisheriger Hausarzt die Versorgung auch nach ihrem Umzug weiter gewährleisten kann und möchte. Viele Einrichtungen kooperieren mit niedergelassenen Ärzt*innen in der Region und einige haben sogar eine*n fest angestellte*n Arzt/Ärztin. Sie können dieses Angebot in Anspruch nehmen, müssen es aber nicht. Selbst bei Hinzuziehung eines SAPV-Teams kann ihr Hausarzt/ ihre Hausärztin in der Behandlung bleiben.
Müssen Bewohner*innen zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden?
Nein, eine Verlegung ins Krankenhaus in der letzten Lebensphase wird von Bewohner*innen oft als eine Belastung empfunden. Wenn das Versorgungsnetz in der Altenpflegeeinrichtung eine adäquate palliative Behandlung und hospizliche Begleitung sicherstellen kann, ist eine Verlegung nicht notwendig. Hierzu ist es hilfreich, wenn Patient*innen in einer Verfügung ihre Behandlungswünsche dokumentieren und diese mit den Mitarbeiter*innen besprechen. Einige Einrichtungen bieten hierfür entsprechende Gesprächs- und Beratungsmöglichkeiten an.