Patientenverfügung

Der LSHPN Unterstützt bei der Weiterentwicklung von Angebotsstrukturen zur Beratung und Information zur Pateientenverfügung, insbesondere durch Fortbildungsangebote.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen, vorsorglich für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

In welcher Form muss eine Patientenverfügung erfolgen?

Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst sein. Gibt es keine schriftliche Patientenverfügung oder ist sie aus anderen Gründen nicht ausreichend, sind mündlich geäußerte Behandlungswünsche  bzw. der mutmaßliche Wille maßgeblich.

Muss die Patientenverfügung jährlich neu unterschrieben werden?

Die Patientenverfügung muss unterschrieben sein. Für die Wirksamkeit ist es nicht erforderlich, dass die Unterschrift wiederholt wird. Es ist trotzdem empfehlenswert, regelmäßig zu überprüfen, ob der Inhalt der Patientenverfügung noch den aktuellen Vorstellungen entspricht und dieses mit einer Unterschrift zu bestätigen.

Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?

Jeder Volljährige und Einwilligungsfähige kann eine Patientenverfügung erstellen. Einwilligungsfähig ist, wer die Art und Bedeutung, die Tragweite und Risiken einer medizinischen Maßnahme sowie deren Ablehnung verstehen und seinen Willen danach bestimmen kann. Geschäftsfähigkeit ist daher nicht Voraussetzung. 

Ist eine Patientenverfügung für den Arzt/die Ärztin verbindlich?

Eine Patientenverfügung ist verbindlich, wenn der Wille des Patienten in Bezug auf die ärztliche Maßnahme eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Auch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen müssen unterbleiben, wenn dies dem festgestellten Willen des Patienten widerspricht. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden. Der Betreuer, bzw. der Bevollmächtigte, hat dem Willen des Patienten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

Wie formuliere ich eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung sollte nicht nur allgemeine Formulierungen enthalten wie z.B. den Wunsch „in Würde zu sterben“ , wenn ein „erträgliches Leben nicht mehr möglich erscheint“. Vielmehr sollte ganz individuell festgelegt werden, unter welchen Bedingungen eine Behandlung nicht begonnen oder nicht fortgeführt werden darf. Es empfiehlt sich dazu Formularmuster zu verwenden, die dem neusten Stand von Medizin und Recht entsprechen.  Links zu Formularmustern finden Sie am Ende dieses Abschnittes.

Genügt allein die Abfassung einer schriftlichen Patientenverfügung?

Mit der Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihren Willen, wenn Sie selbst nicht über bestimmte ärztliche Maßnahmen entscheiden können.  Es sollte aber auch sichergestellt werden, dass dieser Wille im Zweifel auch von jemandem zur Geltung gebracht wird, der für Sie vertretungsbefugt ist. Das ist die Person, die Sie damit beauftragt haben. Die Patientenverfügung sollte daher mit einer Vorsorgevollmacht oder zumindest einer Betreuungsverfügung ergänzt werden. Das gilt auch für Ehe- und Lebenspartner. Wenn Sie keine Vollmacht erteilt haben, wird bei Bedarf das Betreuungsgericht einen Betreuer/eine Betreuerin  mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge für Sie bestellen. Wenn Sie in einer Betreuungsverfügung eine Person ihres Vertrauens benannt haben, wird das Betreuungsgericht  bei der Bestellung des Betreuers /der Betreuerin  Ihren Wunsch berücksichtigen.

Beispiele für Formularmuster Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht /Betreuungsverfügung:

Broschüren Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht /Betreuungsverfügung;  Bundesministerium der Justiz

Patientenverfügung

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter;  Bayrisches Staatsministerium der Justiz 

Vorsorge für Unfall/Krankheit/Alter

Christliche Patientenvorsorge; Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK):

Christliche Patientenvorgsorge