Ist eine Patientenverfügung für den Arzt/die Ärztin verbindlich?

Eine Patientenverfügung ist verbindlich, wenn der Wille des Patienten in Bezug auf die ärztliche Maßnahme eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Auch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen müssen unterbleiben, wenn dies dem festgestellten Willen des Patienten widerspricht. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden. Der Betreuer, bzw. der Bevollmächtigte, hat dem Willen des Patienten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.