Seit 2007 haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Leistungen der SAPV, die ärztlich verordnet werden müssen. In der Regel übernehmen auch die privaten Krankenkassen die Leistungen der SAPV.
Seit 2007 haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Leistungen der SAPV, die ärztlich verordnet werden müssen. In der Regel übernehmen auch die privaten Krankenkassen die Leistungen der SAPV.