BGH: Urteil zur ärztlichen Haftung bei Lebensverlängerung durch künstliche Ernährung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 2. April2019 die Schmerzensgeldklage eines Sohnes abgewiesen, dessen demenziell erkrankter Vater bei unbekanntem Patientenwillen von einem Hausarzt über 5 Jahre künstlich ernährt worden ist. Der VI. Zivilsenat begründete die Entscheidung mit dem Argument, dass das menschliche Leben absolut erhaltenswürdig sei und sein Wert nicht von Dritten beurteilt werden könne. Daher könne dieses Leben nicht als ein Schaden angesehen werden, aus dem sich Schmerzensgeldansprüche ableiten ließen. Auch die Behandlungs- und Pflegekosten müsse der Arzt dem Sohn nicht erstatten.

Weitere Infos: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019040.html