Die Betreuungsrechtsreform 2023 hat die Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen gestärkt, indem sie die Wünsche der Betroffenen in den Vordergrund rückt. Von den rechtlichen Betreuerinnen wird explizit gefordert, die Wünsche der betreuten Person festzustellen. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, ist eine passende unterstützte Entscheidungsfindung notwendig. Im Projekt „BestimmtSelbst“ hat der Verein Leben mit Behinderung Hamburg eine Arbeitshilfe entwickelt, die hier unterstützen soll: In einfacher Sprache und überschaubarer Anzahl von Fragen werden verschiedene Teilaspekte, Wünsche und Vorstellungen der unterschiedlichen Aufgabenbereiche ermittelt.
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Quelle: DHPV aktuell