Corona-Sonderregelungen für SAPV verlängert – Kostenträger passen Richtlinie an

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der GKV-Spitzenverband vor zwei Monaten u.a. die Richtlinie zur Verordnung der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung verändert. Konkret wurde die 3 Tage-Frist zur Vorlage von Verordnungen bei den Krankenkassen auf 7 Tage verlängert und die längst mögliche Dauer einer SAPV-Verordnung aus dem Krankenhaus wurde auf 14 statt bisher 7 Tage verlängert. Diese zunächst bis Ende Mai gültige Regelung wurde nun bis zum 30.6. verlängert. Die Regelung gilt vorbehaltlich der Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Weitere Infos: https://www.sapv-niedersachsen.de/