Am 25. März 2024 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) in Kraft getreten. In der Folge sind jetzt auch examinierte Pflegefachkräfte von SAPV-Teams verpflichtet, sich in das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) aufnehmen zu lassen. Bis zum 31.08.2024 kann noch mit einer Ersatzbeschäftigtennummer gearbeitet werden.
Weiterlesen können Sie hier.