Müssen Bewohner*innen zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden?

Nein, eine Verlegung ins Krankenhaus in der letzten Lebensphase wird von Bewohner*innen oft als eine Belastung empfunden. Wenn das Versorgungsnetz in der Altenpflegeeinrichtung eine adäquate palliative Behandlung und hospizliche Begleitung sicherstellen kann, ist eine Verlegung nicht notwendig. Hierzu ist es hilfreich, wenn Patient*innen in einer Verfügung ihre Behandlungswünsche dokumentieren und diese mit den Mitarbeiter*innen besprechen. Einige Einrichtungen bieten hierfür entsprechende Gesprächs- und Beratungsmöglichkeiten an.