Wo kann ich mich noch informieren?

Die hier verlinkte Vereinbarung zum § 132g SGB V beschreibt u.a. die Anforderungen und nähere Inhalte von GVP. Zum Beispiel werden folgende Fragen geklärt:

• Wer ist anspruchsberechtig?
• Inhalte der Beratungsgespräche und des -prozesses
• Anforderungen an anbietende Organisationen und Gesprächsbegleitende
• Inhalt und Umfang der Ausbildung
• Dokumentation der Beratung(en)
• Interne und externe Vernetzung
• Vertragliche Grundsätze und Grundsätze zur Vergütung sowie Abrechnung

Weitere Fragen- und Antwortkataloge finden Sie z.B.: vom GKV-Spitzenverband oder der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege.