Wo kann ich mich noch informieren?

Die hier verlinkte Vereinbarung zum § 132g SGB V beschreibt u.a. die Anforderungen und nähere Inhalte von GVP. Zum Beispiel werden folgende Fragen geklärt: • Wer ist anspruchsberechtig? • Inhalte der Beratungsgespräche und des -prozesses • Anforderungen an anbietende Organisationen und Gesprächsbegleitende • Inhalt und Umfang der Ausbildung • Dokumentation der Beratung(en) • Interne und externe Vernetzung • Vertragliche Grundsätze und Grundsätze zur Vergütung sowie Abrechnung Weitere Fragen- und Antwortkataloge finden Sie z.B.: vom GKV-Spitzenverband oder der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien… Lesen Sie mehr

Wo kann ich in Niedersachsen die GVP-Ausbildung machen?

Es gibt verschiedene Ausbildungsstätten mit unterschiedlichen Ausbildungskonzepten in Niedersachsen und Umgebung. Einen einheitlichen Preis gibt es nicht, auch die Kosten variieren. Seit einigen Monaten werden Pandemie-bedingt auch online-Ausbildungskurse angeboten. Bei genaueren Fragen zur Ausbildung nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir versuchen Sie zu beraten ().… Lesen Sie mehr

Wie kann ich mich als GVP-Gesprächsbegleiter*in in Niedersachsen vernetzen?

Der Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen (LSHPN) hat eine Kontaktdatenbank für Gesprächsbegleitende aufgebaut, über die sich Gesprächsbegleitende in einer Region (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) vernetzen können. Hierzu registrieren sie sich mit ihren Kontaktdaten und erhalten wechselseitig die Kontaktdaten alle registrierten Gesprächsbegleitenden in ihrem Landkreis. Außerdem werden in unregelmäßigen Abständen niedersachsenweite Veranstaltungen mit informativen Vorträgen und der Möglichkeit zum Austausch angeboten. Weitere Informationen zur Kontaktdatenbank und zur Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: https://www.hospiz-palliativ-nds.de/anmeldung-zur-gvp-kontaktdatenbank/Lesen Sie mehr

Wofür stehen ACP, GVP und BVP?

ACP steht für „Advance Care Planning“, den international zumeist genutzten Begriff für den Beratungsprozess geleitet von einer ausgebildeten Fachperson zu medizinischen und pflegerischen Versorgungswünschen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit. International publizierte Definitionen wurden aus zwei Delphi-Studien heraus im Jahr 2017 publiziert:

 Rietjens JAC et al. Definition and recommendations for advance care planning: an international consensus supported by the European Association for Palliative Care. Lancet Oncol. 2017 Sep;18(9):e543-e551. doi: 10.1016/S1470-2045(17)30582-X) und  Sudore RL et al. Defining Advance Care Planning for Adults:… Lesen Sie mehr

Was ist das Ziel von Advance Care Planning (ACP) bzw. gesundheitlicher Versorgungsplanung (GVP)?

Patient*innen sollen so behandelt werden, wie sie es sich wünschen, auch wenn sie sich einmal selber nicht mehr äußern können. Dies soll erreicht werden, indem eine speziell ausgebildete Person (Gesprächsbegleiter*in) Patient*innen dabei unterstützt, die eigenen Wünsche für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit (sei es für unklare Dauer oder dauerhaft) wohlinformiert und möglichst unbeeinflusst zu formulieren und zu dokumentieren. Die Inanspruchnahme von ACP/GVP soll freiwillig sein. Niemand soll sich zur Vorausplanung gedrängt fühlen. Im Rahmen des ACP-/GVP-Prozesses werden oft Vorsorgedokumente wie eine… Lesen Sie mehr