Musterhygieneplan für ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize zur Durchführung von Veranstaltungen

Der HPVN veröffentlicht einen Musterhyhieneplan, der in Kooperation mit dem LSHPN erarbeitet wurde.
Dieser Musterhygieneplan kann Anwendung finden, soweit nach der jeweils geltenden Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona Verordnung) die Durchführung von Bildungsangeboten zulässig ist. Nach Einschätzung des Lagestabes des Sozialministeriums können auch Gruppenabende und Supervisionen für ehrenamtliche Sterbebegleiterinnen und –begleiter von ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen ein Bildungsangebot darstellen. Diese Rechtsauffassung hat keine Bindungswirkung, da die maßgebliche Entscheidungsbefugnis in dieser Frage bei der zuständigen Kommune (Landkreis oder kreisfreie Stadt) liegt. Daher sollte die Durchführung entsprechender Maßnahmen mit der zuständigen Kommune abgestimmt werden. Auf die Rechtsauffassung des MS-Lagestabs kann dabei Bezug genommen werden.

2020_12_10_ Musterhygieneplan_HPVN