Neue Regelung zu Palliativdiensten im Krankenhaus

Ab dem 1.1.2017 können Palliativdienste im Krankenhaus besser abgerechnet werden. Durch die Aufnahme einer eigenen Ziffer im OPS 2017 (Kode 8-98h) werden neue Mindestkriterien für diese Dienste definiert und klare Abrechnungskriterien festgelegt. Wichtige Neuerungen betreffen eine flexiblere Erfassung des Zeitaufwandes und eine multiprofessionelle Zusammensatz der Teams. Durch die neue Abrechnungsziffer soll eine frühzeitigere Integration der Palliativmedizin ermöglicht und die Lebensqualität Schwerstkranker verbessert werden.

Weitere Informationen auf: https://www.dgpalliativmedizin.de/startseite/neue-zeitlich-flexible-multiprofessionelle-palliativdienste-im-krankenhaus-werden-die-lebensqualitaet-von-schwerkranken-deutlich-verbessern.html