Neuregelung Test und Maskenpflicht in Niedersachsen ab dem 1. März

Ab dem 1. März sollen Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern weder regelmäßige Testungen auf das Coronavirus durchführen müssen, noch während der Arbeit eine Maske tragen müssen. Gleiches soll für Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen gelten. Die Testpflichten für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen sollen ebenso ab dem 1. März entfallen.
Lediglich Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen sollen verpflichtet werden, weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.
Diese Regelung soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Normen des Bundesinfektions-schutzgesetzes am 7. April aufrechterhalten werden.
Eine diesbezügliche Pressemitteilung bzw. ein Statement des niedersächsischen Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi zu den Corona-Schutzmaßnahmen finden Sie hier:
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/presseinformationen/statement-von-gesundheitsminister-dr-andreas-philippi-zu-corona-schutzmassnahmen-219690.html