Der letzte Wille zählt – auch bei der Ernährung am Lebensende

Bessere gesundheitliche Vorsorgeregelung: Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung fordert flächendeckendes Beratungsangebot auch in der ambulanten Arbeit

HANNOVER. Ein Mensch liegt im Sterben. Es gibt keine Patientenverfügung und der tatsächliche Wille ist nicht eindeutig erkennbar. Der behandelnde Arzt muss alle lebenserhaltenden Schritte bis zum letzten Atemzug vornehmen. Dazu gehört auch, dass Patienten selbst gegen den eigenen Willen künstlich ernährt werden. Weiterlesen….