Informationen und Empfehlungen zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende

Informationen und Empfehlungen zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende
In den letzten Wochen und Monaten haben uns zahlreiche Anfragen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung nach §132g, SGB V erreicht. Nach In-Kraft-Treten der entsprechenden Rahmenvereinbarung im Januar 2018 wollen in Niedersachsen zahlreiche Einrichtungen der stationären Altenpflege und der Eingliederungshilfe ihren Bewohner*innen die Möglichkeit zur Versorgungsplanung anbieten. Diesen Prozess möchte der Landesstützpunkt begleiten und unterstützen.
Informationen und Empfehlungen des LSHPN zur gesundheitlichen Versorgungsplanung finden Sie unter: Häufig gestellte Fragen/Versorgungsplanung am Lebensende
Gerne können Sie uns hierzu auch direkt kontaktieren.