Zum 1. Januar 2023 tritt eine Änderung des Betreuungsrechts in Kraft, die auch Auswirkungen auf die Betreuung und Vertretung am Lebensende haben dürfte. Dabei wird u.a. eine sogenannte Ehegattennotvertretung für ärztliche Behandlungen eingeführt, die es in bestimmten Bereichen und für max. 6 Monate ermöglicht, dass Ehegatt*innen oder eingetragene Lebenspartner*innen füreinander medizinische Entscheidungen treffen können, wenn der Partner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit hierzu nicht in der Lage ist – auch dann, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Bis dahin war in solchen Fällen eine gesetzliche Betreuung bestellt wurden.
Weitere Infos: https://www.n-tv.de/ratgeber/Reform-des-Betreuungsrechts-Das-aendert-sich-2023-fuer-Betreute-und-Betreuer-article23709882.html