Die Spezialisierte ambulanten Palliativversorgung (SAPV) soll mittels eines bundeseinheitlichen Zulassungsverfahrens neu geregelt werden. Ziel ist es, die SAPV-Verträge aus dem Wettbewerbsrecht herauszunehmen, weil ansonsten neue SAPV-Verträge einer europaweiten Ausschreibungspflicht unterlägen. Dies hätte möglicherweise negative Effekte auf die Qualität und die Flächendeckung der Versorgung. Die neue Rahmenvereinbarung soll unter Einbeziehung der Fachverbände bis zum 30.09.2018 erarbeitet werden.
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