Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. di Fabio informiert über rechtsstaatlichen Umgang mit existenziellen Notlagen

Am 14.11. fand im Friederikenstift Hannover eine Vortragsveranstaltung mit dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio statt mit dem Titel: „Grenzgang des Verfassungsrechts: Selbstbestimmung und Würde in existentiellen Notlagen“. Über 70 Teilnehmende waren der Einladung der DGP Ländervertretung Niedersachsen/Bremen und des Landesstützpunktes Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen gefolgt und lauschten der pointiert-vorgetragenen Argumentation zur aktuellen Rechtslage in Deutschland.
Prof. di Fabio begründete sein Gutachten für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, in dem er die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)kritisiert. Das BVerwG hatte 2017 geurteilt, dass unheilbar Kranke in Ausnahmefällen einen Anspruch auf eine Substanz zur Selbsttötung haben und diese vom Staat zur Verfügung gestellt bekommen müssten. Nach Auffassung di Fabios übersteige das BVerwG mit dieser Entscheidung seine Kompetenzen, da die Rolle des Staates beim assistierten Suizid nicht von der Judikative definiert werden dürfe, sondern vom Gesetzgeber selbst demokratisch festzulegen ist. Er empfahl daher dem Bundestag zu dieser Frage eine Diskussion zu initiieren und seine Verantwortung diesbezüglich wahrzunehmen. Tatsächlich scheinen derzeit allerdings die Entscheidungsträger auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum §217 StGB zu warten.
Vielen Dank an Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio für den fesselnden Vortrag und allen Teilnehmenden für Ihr Interesse und die rege Diskussion.