Bundesverfassungsgericht kippt Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Am 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) entschieden, dass das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gegen das Grundgesetz verstoße. Laut BVerfG gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht beinhaltet die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dabei auf Angebote Dritter zurückzugreifen. Der 2015 verabschiedete §217 bestrafte bisher die auf Wiederholung angelegte Unterstützung bei der Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe. Ziel war es damals, die Arbeit von Sterbehilfevereinen in Deutschland zu unterbinden und keinen Druck auf Menschen auszuüben, sich das Leben zu nehmen. Gegen diesen Paragraphen haben nun Palliativmediziner*innen, Sterbehilfevereine und schwerstkranke Menschen erfolgreich geklagt.

Weitere Informationen:

https://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe-urteil-103.html

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html