Am 26. Februar verkündet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfe-Vereine haben geklagt. Mit Spannung sieht der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) der Entscheidung des Gerichtes entgegen und plädiert für eine Beibehaltung des formulierten Gesetzes in 2015, so Prof. Hardinghaus, Palliativmediziner und Vorsitzender des DHPV.
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https://www.dhpv.de/presseerklaerung_detail/items/presseinformation-solidaritaet-statt-sterbehilfe.html