Was ist das Ziel von Advance Care Planning (ACP) bzw. gesundheitlicher Versorgungsplanung (GVP)?

Patient*innen sollen so behandelt werden, wie sie es sich wünschen, auch wenn sie sich einmal selber nicht mehr äußern können. Dies soll erreicht werden, indem eine speziell ausgebildete Person (Gesprächsbegleiter*in) Patient*innen dabei unterstützt, die eigenen Wünsche für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit (sei es für unklare Dauer oder dauerhaft) wohlinformiert und möglichst unbeeinflusst zu formulieren und zu dokumentieren. Die Inanspruchnahme von ACP/GVP soll freiwillig sein. Niemand soll sich zur Vorausplanung gedrängt fühlen. Im Rahmen des ACP-/GVP-Prozesses werden oft Vorsorgedokumente wie eine Patientenverfügung, ggf. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und einen Notfallbogen für die zu beratende Person erstellt. Diese Dokumente sollen aktuell, anwendbar und rechtsgültig sein und den aktuellen Willen widerspiegeln. Da sich die Wünsche ändern können, sollen die Aktualität der Dokumente regelmäßig überprüft werden und ggf. Änderungen in den Vorsorgedokumenten vorgenommen werden.