Wofür stehen ACP, GVP und BVP?

ACP steht für „Advance Care Planning“, den international zumeist genutzten Begriff für den Beratungsprozess geleitet von einer ausgebildeten Fachperson zu medizinischen und pflegerischen Versorgungswünschen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit. International publizierte Definitionen wurden aus zwei Delphi-Studien heraus im Jahr 2017 publiziert:

  1.  Rietjens JAC et al. Definition and recommendations for advance care planning: an international consensus supported by the European Association for Palliative Care. Lancet Oncol. 2017 Sep;18(9):e543-e551. doi: 10.1016/S1470-2045(17)30582-X) und
  2.  Sudore RL et al. Defining Advance Care Planning for Adults: A Consensus Definition From a Multidisciplinary Delphi Panel. J Pain Symptom Manage. 2017 May;53(5):821-832.e1. doi: 10.1016/j.jpainsymman.2016.12.331. Epub 2017 Jan 3.

GVP bedeutet „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“. Der Begriff hat sich durchgesetzt als Bezeichnung des Beratungsprozesses im § 132g SGB V. Er deckt damit alle Beratungsangebote ab, die in der Vereinbarung über Inhalte und Anforderungen der GVP für die letzte Lebensphase des GKV-Spitzenverbandes und den Vereinigungen der Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu finden sind.

BVP ist das Kürzel für „Behandlung im Voraus Planen“. BVP steht für das erste und bisher vermutlich am weitesten verbreitete Umsetzungskonzept in Deutschland anhand einer speziellen Ausbildung. Außerdem wurde im Jahr 2017 die DiV-BVP als Fachgesellschaft gegründet, mit dem Ziel ACP auf den Deutschen Kontext angepasst zu verbreiten und „eine einheitliche Qualifizierung auf hohem Qualitätsstandard bundesweit zu realisieren sowie kontinuierlich weiterzuentwickeln.“ (https://www.div-bvp.de/die-div-bvp-2/)