COVID-19: Lockerungen für die ambulante Hospizarbeit in stationären Einrichtungen in Niedersachsen

Am 8. Mai hat das Land Niedersachsen mit einer neuen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die strikten Besuchsverbote in Altenpflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe maßvoll gelockert. Die Leitung einer Einrichtung ist es von nun an gestattet, Ausnahmen vom Besuchsverbot zu machen, für:

  • nahestehende Personen von palliativmedizinisch versorgten Bewohnerinnen und Bewohnern
  • nahestehende Personen von Bewohnerinnen und Bewohnern, bei denen der Sterbeprozess eingesetzt hat
  • Besuche im Rahmen der Sterbebegleitung durch ambulante Hospizdienste

Bei allen Kontakten ist darauf zu achten, das Ansteckungsrisiko soweit wie möglich zu reduzieren und die Hygieneregeln einzuhalten. Der neue Erlass gilt ab dem 11. Mai 2020.

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