Nach intensiven Verhandlungen und einem Schiedsverfahren wurden die Inhalte der Rahmenverträge über die Durchführung der Leistungen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene festgesetzt. Die Rahmenverträge wurden am 14.11.2022 veröffentlicht. Ziel der Rahmenverträge ist es, die Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen zu schaffen.
Aus Sicht des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV), der als Dachverband der Hospizarbeit und Palliativversorgung Vertragspartner der Rahmenverträge ist, sind neben weiteren Regelungen zwei sehr wichtige Punkte für eine umfassende spezialisierte Versorgung in den Vertrag aufgenommen worden: eine Mindestpersonalausstattung der Teams sowie die verpflichtende Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten.
Der verpflichtende Einbezug einer psychosozialen Fachkraft in die Teams der SAPV wurde darüber hinaus in den Bundesrahmenvertrag für Kinder und Jugendliche aufgenommen. Eine Übernahme dieser Regelung auch für den Vertrag für die Versorgung Erwachsener ist leider nicht erfolgt.
Der DHPV wertet den Bundesrahmenvertrag als ein Schritt in die richtige Richtung hin zu einer, qualitativ hochwertigen Versorgung mit SAPV. Regelt er doch, dass schwerstkranke und sterbende Menschen bundesweit unter gleichen Bedingungen gut versorgt werden können.
Der Bundesrahmenvertrag tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Weitere Informationen unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hospiz_und_palliativversorgung/sapv_start/start_sapv.jsp