Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bestimmte Corona-Sonderregeln bis zum November 2021 verlängert. Dies betrifft u.a. das Entlassmanagement aus dem Krankenhaus. Krankenhausärzt*innen und -ärzte können bei Entlassung bis zu 14 Tage SAPV, ambulante Krankenpflege Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen, statt wie üblich 7 Tage. Ebenso sollen Arzneimittel bei Entlassung weiterhin flexibler verordnet werden.
Weitere Infos: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/