Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) und Beratungen zu Patientenverfügungen wieder erlaubt – Erlass des Sozialministeriums zur weiteren Grundversorgung erschienen

Am 1. August 2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung per Erlass an die örtlichen Gesundheitsämter und niedersächsische Heimaufsichten die Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase wieder ermöglicht. Aufgrund der Corona-Pandemie und den diesbezüglichen Verordnungen sind Gesprächsbegleitungen zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung zuvor weitgehend eingestellt worden.
Das Sozialministerium ordnet die Dienstleistungen zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung nach §132g, SGB V durch ausgebildete Gesprächsbegleiter*innen der weiteren Grundversorgung zu. Dadurch können Altenpflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ihren Bewohner*innen wieder qualifizierte Gespräche zur Versorgungsplanung unterbreiten und den Sorgen, Ängsten und Verunsicherungen der Bewohner*innen begegnen. Diese Regelung umfasst auch vergleichbare Angebote wie beispielsweise Beratungen zur Patientenverfügung.

Weitere Infos: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html