GVWG beschlossen – Bundesrat stimmt für Förderung regionaler Hospiz- und Palliativnetzwerke

Der Bundesrat hat am 25.06.21 dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) zugestimmt. Das Gesetz enthält u.a. die Einführung des §39d in das fünfte Sozialgesetzbuch, wodurch die Förderung für die Koordination von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken eingeführt wird. Angedacht ist eine Mischfinanzierung von regionalen Netzwerkkoordinator*innen durch Kreis, bzw. kreisfreie Stadt und Krankenkasse zu je 15.000 € (insgesamt 30.000 €). Aufgaben der Netzwerkkoordination sollen insbesondere sein: Unterstützung der Kooperation der regionalen Versorgungsakteure, Öffentlichkeitsarbeit, Initiierung, Koordination und Vermittlung von Fort- und Weiterbildungsangeboten und Schulungen, Vernetzung mit anderen lokalen Vernetzungsstrukturen (z.B. Pflegestützpunkte, Demenznetzwerke, etc.), Erfahrungsaustausch mit Einrichtungen der Kommunal- und Landesebene.
Weitere Infos: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2021/0501-0600/0511-21.html?nn=4353114