Der Patient muss mit der Aufnahme in ein Hospiz einverstanden sein. Grundsätzlich ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die dann ausgestellt werden kann, wenn der besondere Versorgungsbedarf besteht.
Der Patient muss mit der Aufnahme in ein Hospiz einverstanden sein. Grundsätzlich ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die dann ausgestellt werden kann, wenn der besondere Versorgungsbedarf besteht.