Aufgenommen werden Menschen, die an einer unheilbaren, in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung notwendig oder von dem Patienten erwünscht ist, eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist und eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht ausreicht.