Informationen und Empfehlungen zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende
In den letzten Wochen und Monaten haben uns zahlreiche Anfragen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung nach §132g, SGB V erreicht. Nach In-Kraft-Treten der entsprechenden Rahmenvereinbarung im Januar 2018 wollen in Niedersachsen zahlreiche Einrichtungen der stationären Altenpflege und der Eingliederungshilfe ihren Bewohner*innen die Möglichkeit zur Versorgungsplanung anbieten. Diesen Prozess möchte der Landesstützpunkt begleiten und unterstützen.
Informationen und Empfehlungen des LSHPN zur gesundheitlichen Versorgungsplanung finden Sie unter: Häufig gestellte Fragen/Versorgungsplanung am Lebensende
Gerne können Sie uns hierzu auch direkt kontaktieren.