Viele Hospizdienste bieten neben der Sterbebegleitung auch Informationen und Beratungen zur Patientenverfügung an. Um das rechtssicher und fachlich fundiert tun zu können, bietet der LSHPN regelmäßige Information und Austauschveranstaltungen unter juristischer Anleitung an. Am Samstag den 23.04. haben sich 19 Haupt- und Ehrenamtliche der Hospizarbeit mit besonderen Modellen der Patientenverfügung und der Frage der Anwendbarkeit von Patientenverfügungen bei Corona erkrankten Patient*innen auseinandergesetzt und dazu rege diskutiert. Fachlich geleitet wurde die zweistündige Onlineveranstaltung von Rechtsanwältin Ingrid Alsleben.