Neuregelungen für Verordnung von medizinischem Cannabis in Kraft getreten

Im März 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss Regelungen für die ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis als GKV-Leistung beschlossen. Mit deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29.06.2023 sind diese nun in Kraft getreten.

Bei den neuen Regelungen soll es, so die Pressemeldung, darum gehen, „insbesondere in palliativen Behandlungssituationen eine möglichst bürokratiearme Versorgung mit medizinischem Cannabis“ zu ermöglichen. Die Neuerungen verringern die Zugangshürden dabei unter folgenden Aspekten:
• Die Genehmigung durch die Krankenkassen wird grundsätzliche erleichtert. Bei Verordnungen von SAPV-Teams entfällt die Genehmigungspflicht komplett.
• Es gibt keinen Facharztvorbehalt – alle Ärztinnen und Ärzte können medizinischen Cannabis verordnen.

Den Beschlusstext und alle weiteren Grundlagen und Dokumentationen finden Sie auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses: https://www.g-ba.de/beschluesse/5915/

Einen guten Überblick bieten auch deren FAQs: https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/faq-medizinisches-cannabis/#welche-arztinnen-und-arzte-durfen-verordnen