Urteil zur Vergabe von Betäubungsmittelen zum Zweck des assistierten Suizids

Der NDR war zu Gast im Landesstützpunkt für Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen:
Gefragt war die Einordnung des mit Spannung erwarteten Urteils vom Oberverwaltungsgericht Münster. Dabei ging es um die Frage, ob schwerkranken Menschen der Zugang zum Betäubungsmittel „Natrium-Pentobarbital“ zum Zweck der Selbsttötung ermöglicht werden soll.
Die drei Kläger*innen, einer davon aus Niedersachsen, leiden an verschiedenen schwerwiegenden Erkrankungen (u. a. Multiple Sklerose, Krebs). Dazu berufen sie sich auf ihr verfassungsrechtlich gewährleistetes Persönlichkeitsrecht, das auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließt.
Zuvor hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb des Betäubungsmittels abgelehnt. Die dagegen erhobenen Klagen wurden vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt nun über die Berufungen der Kläger.
Den Ausschnitt sehen Sie unter folgendem Link:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Urteil-Kein-Recht-auf-Medikament-zur-Selbsttoetung,medikament166.html